Unsere Tarife
Als regionale Energiegemeinschaft teilen wir Strom nur in Echtzeit, auf Basis der Viertelstunden-Werte der Smartmeter. Verbraucher beziehen Strom zuerst aus der Gemeinschaft, solange Strom von den anderen Teilnehmern eingespeist wird. Produzenten speisen Strom in die Gemeinschaft ein, wie dort gleichzeitig verbraucht wird.
Für Strom, den wir nicht über unsere Gemeinschaft liefern oder abnehmen könnnen, bleibt weiterhin der jeweilige Stromversorger unserer Mitglieder zuständig.
EVA-Strom bildet somit nur einen Anteil in Deinem persönlichen Strommix. Bestehende Bezugs- und Einspeiseverträge dürfen nicht kündigt werden! Der Wechsel des persönlichen Stromversorgers bleibt aber jederzeit möglich.
Die Tarife werden vom Vorstand der Genossenschaft in der Regel einmal jährlich zu Jahresanfang festgelegt und orientieren sich am Marktpreis gemäß § 41 Ökostromgesetz 2012 für das 1. Quartal des jeweiligen Jahres.
Wir verrechnen ausschließlich den Energiepreis (= Arbeitspreis) inkl. Ust., keinen Grundpreis je Zählpunkt oder sonstige Pauschalgebühren.
Die Netzentgelte, auch die reduzierten Entgelte für den EVA-Strom, verrechnet der jeweilige Energielieferant des Mitglieds über die Jahresabrechnung.
Die Abrechung der EVA eGen erfolgt vierteljährlich.
VERBRAUCHER
10,25 ct/kWh
(18,535 ct brutto)
Energiepreis ohne Netzkosten, Abgaben & Steuern
- 28 % auf arbeitsbezogenes Netznutzungsentgelt
- keine Elektrizitätsabgabe
- kein Erneuerbarer Förderbeitrag
= 18,535 ct/kWh* (brutto auf Netzebene 7)
* Nicht eingerechnet sind die Erneuerbaren Förderpauschale sowie sonstige Gebühren und Messentgelte des Netzbetreibers.
EVA eGen verrechnet keine weiteren Gebühren.
EINSPEISER
8,25 ct/kWh
Die Umsatzsteuer geht in der Regel auf den Endverbraucher (=EEG) über
Berechnung anhand Quartalsmarktpreis lt. § 41 Ökostromgesetz 2012 im 1. Quartal des laufenden Jahres
Aktueller OeMAG-Tarif siehe: https://www.oem-ag.at/de/marktpreis/
BEITRITT
€ 100,00
Einmalig in Form eines Genossenschaftsanteils
wird bei Austritt refundiert
Keine Beitrittsgebühr
Kein Grundpreis je Zählpunkt
Keine weiteren Pauschalgebühren
Abrechnung
Der Strom wird in der Energiegenossenschaft vierteljährlich abgerechnet. Dabei wird nur der reine Energiepreis je Kilowattstunde zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die reduzierten Netzentgelte findest du auf der Abrechnung deines Energieversorgungers oder Netzbetreibers.
Deinen persönlichen Kostenvorteil, abhängig von deinem bestehenden Stromversorger, kannst Du mit dem Benefit- & Berechnungstool der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften berechnen.
